Strafrecht

 

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahr 2001 habe ich mich auf den Fachbereich Strafrecht spezialisiert. In den Jahren 2001 und 2002 habe ich als angestellter Rechtsanwalt in einer amerikanischen Großkanzlei speziell an wirtschaftsstrafrechtlichen Großverfahren mitgewirkt. Im Anschluss daran habe ich an der Universität Osnabrück den Zusatzstudiengang Wirtschaftsstrafrecht belegt und mit der Abschlussnote „ECTS Very Good“ abgeschlossen.

 

 

Seit 2004 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt in allen Bereichen des Strafrechts für
Sie tätig.

 

 

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

 

 

Meine Leistungen in diesem Bereich:

 

  • Strafverteidigung (als Wahlanwalt oder Pflichtverteidiger)
  • Vertretung in der Strafvollstreckung
  • Opfervertretung, Zeugenbeistand und Forensic Services

 

Strafverteidigung

Niemand ist davor sicher, zum Ziel strafrechtlicher Ermittlungen zu werden. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation von Anfang an fachmännisch und professionell beraten zu werden. Bereits am Anfang des Ermittlungsverfahrens werden die Weichen für das spätere Urteil gestellt und Fehler in diesem Stadium sind oftmals später nicht mehr zu korrigieren.

 

Um den Vorwürfen optimal zu begegnen, biete ich einen Katalog von Leistungen, der allen Aspekten der kritischen Situation gerecht wird:

 

  • Vollständige Aufarbeitung des Sachverhalts
  • Frühzeitige Festlegung der Verteidigungsstrategie und des
    daraus folgenden Umgangs mit den Ermittlungsbehörden
  • Vorbereitung auf Ermittlungsmaßnahmen
  • Begleitung während des Ermittlungsverfahrens, etwa durch
    Beistand bei Durchsuchungen
  • Rückerlangung beschlagnahmter Gegenstände und Unterlagen
  • Sicherung von entlastenden Beweisen
  • Ausarbeitung von Schadensminderungsstrategien, etwa durch
    den Täter-Opfer-Ausgleich gem. § 46 a StGB
  • Vorbereitung auf das gerichtliche Verfahren
  • Verteidigung vor allen deutschen Amts- und Landgerichten
  • Einlegung von Rechtsmitteln gegen erstinstanzliche Urteile
  • Umgang mit der Presse

 

Vertretung in der Strafvollstreckung

Meine Tätigkeit endet nicht mit der Rechtskraft des Urteils. Ich vertrete Sie auch in allen Fragen der Strafvollstreckung.

 

So kann die Zahlung von Geldstrafen auf Antrag in Raten erfolgen und gegebenfalls sogar durch eine gemeinnützige Tätigkeit abgearbeitet werden.

 

Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kann der Strafantritt auf Antrag herausgeschoben werden, zudem ist es in bestimmten Fällen möglich einen Gnadenantrag zu stellen oder nachträglich noch eine Aussetzung zur Bewährung zu erlangen.

 

Opfervertretung, Zeugenbeistand und Forensic Service

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, so gilt auch hier, dass eine
frühzeitige Beratung die negativen Folgen für Sie minimieren kann. Durch einen
juristischen Beistand kann Ihnen das Verfahren bis zum Urteil über den Täter
erleichtert werden.

 

  • Mögliche Tätigkeitsbereiche sind dabei:
  • Beratung und Hilfe bei der Anzeigenerstattung gegen den Täter
  • Beistand beim Umgang mit Ermittlungsbehörden
  • Unterstützung der Ermittlungsbehörden durch Aufzeigen von Beweismitteln und Aufarbeitung des Sachverhalts
  • Vertretung und Beistand im Täter-Opfer-Ausgleich
  • Rückgewinnung von durch die Straftat entzogenen Vermögensgegenständen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Nebenklagevertretung im gerichtlichen Verfahren
  • Zeugenbeistand im Ermittlungsverfahren und vor Gericht

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie mich an unter 069 / 1 30 14 86 0